Sonntag, 12. Februar 2017

Begehen Flüchtlinge überproportional viele Straftaten?

Nicht erst seit der Silvesternacht von Köln wird Flüchtlingen unterstellt, eine Gefahr für die Sicherheit in Deutschland zu sein. Die Häufung islamistischer Terroranschläge verstärkt diesen Eindruck. Wir haben uns die verfügbaren Statistiken angesehen um dieses abstrakte Gefühl anhand von Fakten auf seinen Wahrheitsgehalt hin zu prüfen.


Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2015 des BKA sind von den 71,3 Mio Einwohnern in Deutschland, die älter als 13 Jahre und damit strafmündig sind, 9,7 % Ausländer ohne deutschen Pass. Von den insgesamt über 2,3 Mio Tatverdächtigen im Jahr 2015 galten in 38,5 % der Fälle Ausländer als tatverdächtig. Fast jeder siebte in Deutschland lebende Ausländer wird demnach tatverdächtig, gegenüber einem von 44 Deutschen (Mehrfachtäter nicht abgezogen). Für eine bessere Vergleichbarkeit müssen aus dieser Statistik allerdings noch ausländerrechtliche Straftaten herausgerechnet werden, die nur von Ausländern verübt werden können. Dazu gehören vor allem Verstöße gegen das Asylrecht. Diese Delikte machen mehr als ein Drittel aller Ausländern zur Last gelegten Straftaten aus.

Zieht man nun diese Straftaten ab, gelangt man zu einem Ausländeranteil von 25 Prozent unter allen in Deutschland erfassten Tatverdächtigen im Jahr 2015. Bei einem Bevölkerungsanteil von 9,7 %.

Nun gibt es zwei Merkmale, die Kriminalität entscheidend begünstigen: Ein geringes Alter und das männliche Geschlecht. Ein Blick auf die Statistik der deutschen Tatverdächtigen belegt dies. Obwohl viermal so viele Menschen über 30 Jahren in Deutschland leben wie Menschen unter 30, begehen sie nur 1,3 mal so viele Straftaten.
Der Anteil an Männern unter den deutschen Tatverdächtigen ist zudem fast dreimal so hoch wie der weibliche Anteil (Faktor 2,7).

Diese beiden Merkmale sind bei den in Deutschland wohnenden Ausländern häufiger anzutreffen. Laut Statistischem Bundesamt sind ca. 54% der ausländischen Bevölkerung männlich. Betrachtet man den ausländischen Anteil der Bevölkerung, der aus Nordafrika (Tunesien, Marokko, Algerien und Ägypten) stammt sind 63% männlich. Bei den Syrern sind gar 67% männlich und 33% weiblich und bei den Afghanen 66% männlich. Zum Vergleich: Bei der deutschen Bevölkerung sind 48,6 % aller Einwohner männlich.



Das Durschnittsalter der in Deutschland lebenden Syrer beträgt im Schnitt 25,7 Jahre, Iraker 27,1 Jahre, Afghanen 26,1 Jahre und Nordafrikaner 35,9 Jahre. Deutsche sind hingegen im Schnitt ca. 45 Jahre alt.

Eine weitere wichtige Rolle für die Entstehung von Kriminalität spielen Wohlstand und Bildung: Ein wohlhabender, gebildeter Mensch wird wohl deutlich seltener Straftaten begehen, als ein Arbeitsloser ohne Ausbildung. Diesem Aspekt widmen wir uns jedoch gesondert im Zusammenhang mit der These, dass mit den Flüchtlingen Fachkräfte zu uns kommen.

Betrachtet man die einzelnen Gruppen von Straftaten, lassen sich einige interessante Dinge feststellen. So werden Diebstahldelikte laut Verdächtigungen zu knapp 38 % von Ausländern begangen. Hierbei spielt das Phänomen ausländischer Banden eine Rolle, die Wohnungseinbrüche oder Taschendiebstahl organisiert betreiben.
Straftaten gegen die Sexuelle Selbstbestimmung gehen zu 21 Prozent auf das Konto von Ausländern. Bei davon insgesamt 6.000 registrierten Fällen von Vergewaltigung bzw. Sexueller Nötigung wurden zu 33 % Ausländer tatverdächtig. In Fällen von schwerer Körperverletzung sind ebenfalls knapp ein Drittel der Tatverdächtigen Ausländer.
In 28 Prozent der Mordfälle gerieten Ausländer ins Visier der Vermittler, die Datenmenge ist hier mit insgesamt gut 700 Fällen jedoch gering.

Eine weiterer Bericht des BKA über die im Jahr 2015 aufgeklärten Straftaten ermöglicht es, genauer auf die Kriminalität von Zuwanderern einzugehen. Zuwanderer definiert das BKA als die Summe von Asylbewerbern, Geduldeten, anerkannten Flüchtlingen und sich illegal in Deutschland aufhaltenden Personen.
Da keine Daten über die Gesamtzahl dieser so definierten Gruppe zur Verfügung stehen, arbeiten wir mit einer eigenhändig errechneten Statistik als Vergleichsgröße. Nicht darin enthalten sind sich in Deutschland ohne Registrierung oder nach negativem Bescheid ohne Duldung aufhaltende Personen. Unsere approximierte Vergleichsgröße enthält: Aufhältige Asylbewerber, Aufhältige Asylberechtigte nach Art. 16 a GG, Aufhältige anerkannte Flüchtlinge gem. § 3 Abs. 1 AsylVfG und diejenigen, die als Asylbewerber eingereist sind und nach einem negativen Bescheid eine Duldung erhielten.

206.201 Straftaten (exklusive ausländerrechtliche Verstöße) wurden laut BKA im Jahr 2015 aufgeklärt, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger identifiziert wurde. Im Jahr 2014 lagen die aufgeklärten Straftaten, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde, noch bei 115.011 Fällen. Das entspricht einer Steigerungsrate von 79 %. Die Gesamtzahl aller aufgeklärten Straftaten in Deutschland, ebenfalls ohne ausländerrechtliche Verstöße, ist hingegen im gleichen Zeitraum um 0,5 % gesunken (2015: 3.163.311; 2014: 3.181.194).
Aufgeschlüsselt nach Art der Vergehen ergibt sich für die aufgeklärten, von Zuwanderern begangenen Straftaten im Jahr 2015 folgende Verteilung:


Am Beispiel der von Zuwanderern verübten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung lässt sich zeigen, wie die Straftaten von Zuwanderern zeitgleich mit Beginn der Flüchtlingskrise entsprechend zunehmen. Die untere Grafik zeigt die Entwicklung der begangenen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Hierfür wurden die im Jahr 2013 begangenen Straftaten auf 100 normiert, um die entsprechenden Wachstumsraten besser in Kontrast setzen zu können. 2015 wurden in Deutschland 36.532 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aufgeklärt, davon wurden 1.683 dieser Straftaten durch Zuwanderer begangen. Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2013 37.193 Straftaten aufgeklärt, wovon 599 von Zuwanderern verübt wurden.



Bei Straftaten gegen das Leben wurden die Daten analog zur oberen Grafik aufbereitet. Auch hier zeigt sich ein Anstieg mit Beginn der Flüchtlingskrise. Im Jahr 2013 wurden 2.710 Straftaten gegen das Leben aufgeklärt, davon wurden 113 von Zuwanderern begangen. Im Jahr 2015 wurden in Deutschland 2.721 Straftaten gegen das Leben aufgeklärt, davon wurden 233 Täter als Zuwanderer identifiziert.



In  den folgenden Artikeln werden wir uns mit weiteren Thesen zur Flüchtlingskrise beschäftigen. Kommen mit den Flüchtlingen Fachkräfte zu uns? Woher kommen die Flüchtlinge? Erhalten die Flüchtlinge mehr Geld vom Staat als andere schwache Teile der Gesellschaft?

Quellen:

  1. www.iaf-bremen.de/files/bundesamt-in-zahlen-2013.pdf


cf & ddddamur

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